RohKaS Reinigung - Ortung - Überprüfung Rohr- Kanalreinigung Schade
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rohrservice Schade   1. Allgemeines 1.1 Die vereinbarten Leistungen in den Bereichen Mess- und Diagnosetechnik, Ortungstechnik, Begutachtungen und Rohr- und Kanalreinigungen sind keine Bauleistungen. Für diese und für alle übrigen Leistungen einschließlich der Beratung gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Firma Rohrservice Schade. 1.3 Unsere Leistungen führen wir entsprechend der Technik der Geräte aus, ohne dass wir die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes garantieren können. Zur Erbringung unserer Leistung dürfen wir auch Unteraufträge an qualifizierte Fachfirmen vergeben. Alle zu erbringenden, jedoch nicht in unserem Leistungsverzeichnis erfassten Leistungen, werden nach marktüblichen Preisen abgerechnet. 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnend sind. Sie basieren auf dem erkennbaren Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Besichtigung. 3. Sanierung / Reparaturen 3.1 Sanierungsarbeiten und Reparaturarbeiten falls nicht selbst durchgeführt wird, dürfen von uns auch im Unterauftrag an autorisierte Kundendienste und Fachfirmen vergeben werden. 4. Mess- und Diagnosetechnische Untersuchungen 4.1 Mess- und Diagnosetechnik und Ortungstechnik werden nach der Technik der Geräte erbracht, ein Untersuchungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig. 4.2 Für gleichwohl in diesem Zusammenhang auftretenden Schäden an dem Untersuchungsobjekt, insbesondere an den zu untersuchenden Rohrleitungen, sowie hiermit verbundenen Folgeschäden am Eigentum des Auftraggebers oder eines Dritten, haften wir bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, ansonsten wird keine Haftung übernommen. 4.3 Bauthermografie / Leitungsortung Thermografie ist eine Messtechnik, mit der Oberflächentemperatur bildlich dargestellt werden können. Aufgrund der gemessenen Oberflächentemperatur können Rückschlüsse auf den Bauzustand bzw. Ausführungszustand hinsichtlich des Wärmeschutzes eines Gebäudes gezogen werden. Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messungen vorlagen. Für eine thermografische Untersuchung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird durch die Firma Rohrservice Schade mitgeteilt. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden. Bei Thermografie Leitungsortungen die für Bohrungen, Stemmarbeiten, Umbauarbeiten usw. erfolgen, kann die Firma Rohrservice Schade nicht für die daraus resultierenden Schäden am Rohrsystem, im/am Haus und für das Inventar haftend gemacht werden. 4.4 Leckortung an Rohrsystemen Thermografie, Horchgerät, Tracer-Gas-Verfahren, Korrelationsmessverfahren etc. sind Hilfsmittel zur Ortung von Rohrleckagen. Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten sowie Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktion sowie Funktionstüchtigkeit und Verlustmenge keine Garantie gegeben werden, eine Rohrleckage zu finden. Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen sowie nach dem augenblicklichen Stand der Technik durch. Bei der Leckortung wird die ermittelte Schadstelle, wenn sie repariert werden soll, unter Zustimmung des Auftraggebers sofort geöffnet, damit die Leckage sichtbar wird und der Wasserverlust abgeschätzt werden kann. Bei der Leckortung können sich konstruktiv bedingt, vermeintlich bzw. typisch Leckagebilder auf dem Monitor zeigen, so dass unter Umständen auch Rohrbereiche geöffnet werden, an denen keine Leckage vorhanden ist. Für diese umsonst geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber. Bei Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrmals eine Leckortung vorgenommen werden muss, weil der größte Teil des flüssigen Mediums nur an der größten Leckage entweicht. 4.5 Sonstige thermografische Untersuchungen Bei anderen thermografischen Untersuchungen wie beispielsweise Fachwerkuntersuchungen, Anlageinspektionen oder Verfahrenstechnik, werden die Leistungen gesondert in einem Angebot dargelegt und erläutert. Die Gewährleistung für die Messergebnisse ergibt sich dann aus dem speziellen Auftrag. 5. Rohrreinigung 5.1 Bei einer Rohrreinigung oder Frässarbeiten mit Motorspirale oder Hochdruckspülsystem wird für Beschädigungen (Rohrbruch, Risse, Löcher usw.) durch nicht korrekte oder unzureichende Angaben zum Rohrsystem (Material, Alter, Verlege Art), soweit dieses nicht einsehbar ist, keine Haftung übernommen. Besonders bei alten Leitungssystemen (Guss, Eternit, Steinzeug, Eisen, altes HT usw.) wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. 5.2 Für Rückstau und entstehenden Wasseraustritt/Überschwemmung in anderen Bereichen im Gebäude bzw. Wohnungen, die durch eine Verstopfungsbeseitigung oder Fräsarbeiten eventuell entstehen und deren Folgeschäden, wird keine Haftung übernommen.   Die durch den Einsatz der Rohr- und Kanalreinigung eventuell entstehenden Schäden wie durch einen Rohrbruch oder Wasseraustritt am/im Gebäude und dadurch entstehenden Schäden an z.B. Möbeln, Elektrogeräte, Bodenbelägen, Wänden, Fassaden usw. übernehmen wir keine Haftung. 5.3 Bei entstehenden Schäden, ist der Auftraggeber/Hauseigentümer für die Kosten und Behebung jener Schäden selbst verantwortlich inkl. aller zusätzlich dafür anfallenden Kosten (Mauerwerk öffnen, Stemarbeiten, Putzarbeiten, Leitungserneuerung bzw. Reparatur usw.). Für Schäden die im/am Haus, Inventar, Bodenbelägen Hausrat usw. entstanden sind, ist der Auftraggeber/Hauseigentümer selbst Verantwortlich  und muss auch hierfür die Kosten tragen. Die Firma Rohrservice Schade kann nicht für die Schäden am Rohrsystem, im/am Haus und für das Inventar haftend gemacht werden. 5.4 Rohr- und Kanalreinigungen werden nach der Technik der Geräte erbracht, ein Reinigungs- und Entstopfungserfolg kann jedoch aus Rohrablagerungen, Verstopfungsmaterialien und Rohrzustand nicht garantiert werden. Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig. 6. Aufgaben des Auftraggebers 6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass zu den vereinbarten Arbeitszeiten freier Zugang zum Arbeitsplatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über die in seinem Betrieb geltenden Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften zu unterrichten. 6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle erforderlichen Angaben mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Leckortung durchgeführt werden kann. Im Falle nicht korrekter oder unzureichender Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits. 7. Preise 7.1 Die Preise verstehen sich immer zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7.2 An die in unseren Angeboten genannten Preise halten wir uns sechs Wochen, falls nicht anders aufgeführt. Generell wird die Ortung einer Leckagestelle gemäß unserer gültigen Preisliste nach Pauschale und Stundensatz berechnet und ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Einsätze wie z.B. für Rohrreinigungen, Ortungen, Einzelmessungen werden mit Stundensätzen berechnet. Die erste Stunde wird immer voll berechnet. Jede weitere Stunde wird als volle Stunde verrechnet. Als Messstunde gelten die Gerätelaufzeiten einschließlich Auf- und Abbau der Geräte. Erfolgt der Auftrag ohne vorausgegangenes Angebot, so erkennt der Auftraggeber die Bestimmungen des jeweiligen Problemgrades sowie die daraus resultierende Bemessung des Preises nach dem Leistungs- und Berechnungsverzeichnis durch uns als verbindlich an. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so haben wir Anspruch auf besondere Vergütung. Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart oder aufgeführt, sofort ohne Abzug zahlbar nach Rechnungserhalt. Die An- und Abfahrt wird nach km Berechnet. Samstag, Sonn- und Feiertage werden gesondert mit Zuschlägen berechnet. 7.3 Leckageortung Sollten sich mehrere Leckstellen im Rohrsystem befinden und dadurch mehrmalige Anfahrten erforderlich sein, wird je Ortstermin abgerechnet. 7.4 Leitungsortung / Gebäudethermografie Kosten für Aufheizung / Beheizung an zu untersuchenden Anlagen und Gebäuden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Witterungs- und temperaturbedingte Verzögerungen, Wiederholungen, Wartezeiten etc. einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten werden nach unserer gültigen Preisliste verrechnet. Erforderliche Nebengeräte / Nebenleistungen wie z.B. Hebebühne / Absperrungen / Genehmigungen / Rohr-Kamera etc. sind nicht enthalten. 8. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist 94032 Passau. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand je nach Streitwert 94032 Passau bestimmt.
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Rohrservice Schade Schade Jürgen Masering 14 D-94104 TIttling
Rohrreinigung Schade  ZSt. D-94036 Passau
Montag - Freitag 7:30 Uhr - 16:00 Uhr Samstag u. Sonntag geschlossen
Tel.: +49 - (0) 85 04 - 92 04 99  Mobil: +49 - (0) 170 - 29 74 852  E-Mail: info@rohr-service.com
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Jürgen Messung - Ortung - Reinigung Rohrservice Schade
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Zur Erbringung unserer Leistung dürfen wir auch Unteraufträge an qualifizierte Fachfirmen vergeben. Alle zu erbringenden, jedoch nicht in unserem Leistungsverzeichnis erfassten Leistungen, werden nach marktüblichen Preisen abgerechnet. 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnend sind. Sie basieren auf dem erkennbaren Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Besichtigung. 3. Sanierung / Reparaturen 3.1 Sanierungsarbeiten und Reparaturarbeiten falls nicht selbst durchgeführt wird, dürfen von uns auch im Unterauftrag an autorisierte Kundendienste und Fachfirmen vergeben werden. 4. Mess- und Diagnosetechnische Untersuchungen 4.1 Mess- und Diagnosetechnik und Ortungstechnik werden nach der Technik der Geräte erbracht, ein Untersuchungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig. 4.2 Für gleichwohl in diesem Zusammenhang auftretenden Schäden an dem Untersuchungsobjekt, insbesondere an den zu untersuchenden Rohrleitungen, sowie hiermit verbundenen Folgeschäden am Eigentum des Auftraggebers oder eines Dritten, haften wir bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, ansonsten wird keine Haftung übernommen. 4.3 Bauthermografie / Leitungsortung Thermografie ist eine Messtechnik, mit der Oberflächentemperatur bildlich dargestellt werden können. Aufgrund der gemessenen Oberflächentemperatur können Rückschlüsse auf den Bauzustand bzw. Ausführungszustand hinsichtlich des Wärmeschutzes eines Gebäudes gezogen werden. Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messungen vorlagen. Für eine thermografische Untersuchung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird durch die Firma Rohrservice Schade mitgeteilt. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden. Bei Thermografie Leitungsortungen die für Bohrungen, Stemmarbeiten, Umbauarbeiten usw. erfolgen, kann die Firma Rohrservice Schade nicht für die daraus resultierenden Schäden am Rohrsystem, im/am Haus und für das Inventar haftend gemacht werden. 4.4 Leckortung an Rohrsystemen Thermografie, Horchgerät, Tracer-Gas-Verfahren, Korrelationsmessverfahren etc. sind Hilfsmittel zur Ortung von Rohrleckagen. Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten sowie Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktion sowie Funktionstüchtigkeit und Verlustmenge keine Garantie gegeben werden, eine Rohrleckage zu finden. Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen sowie nach dem augenblicklichen Stand der Technik durch. Bei der Leckortung wird die ermittelte Schadstelle, wenn sie repariert werden soll, unter Zustimmung des Auftraggebers sofort geöffnet, damit die Leckage sichtbar wird und der Wasserverlust abgeschätzt werden kann. Bei der Leckortung können sich konstruktiv bedingt, vermeintlich bzw. typisch Leckagebilder auf dem Monitor zeigen, so dass unter Umständen auch Rohrbereiche geöffnet werden, an denen keine Leckage vorhanden ist. Für diese umsonst geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber. Bei Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrmals eine Leckortung vorgenommen werden muss, weil der größte Teil des flüssigen Mediums nur an der größten Leckage entweicht. 4.5 Sonstige thermografische Untersuchungen Bei anderen thermografischen Untersuchungen wie beispielsweise Fachwerkuntersuchungen, Anlageinspektionen oder Verfahrenstechnik, werden die Leistungen gesondert in einem Angebot dargelegt und erläutert. Die Gewährleistung für die Messergebnisse ergibt sich dann aus dem speziellen Auftrag. 5. Rohrreinigung 5.1 Bei einer Rohrreinigung oder Frässarbeiten mit Motorspirale oder Hochdruckspülsystem wird für Beschädigungen (Rohrbruch, Risse, Löcher usw.) durch nicht korrekte oder unzureichende Angaben zum Rohrsystem (Material, Alter, Verlege Art), soweit dieses nicht einsehbar ist, keine Haftung übernommen. Besonders bei alten Leitungssystemen (Guss, Eternit, Steinzeug, Eisen, altes HT usw.) wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. 5.2 Für Rückstau und entstehenden Wasseraustritt/Überschwemmung in anderen Bereichen im Gebäude bzw. Wohnungen, die durch eine Verstopfungsbeseitigung oder Fräsarbeiten eventuell entstehen und deren Folgeschäden, wird keine Haftung übernommen.   Die durch den Einsatz der Rohr- und Kanalreinigung eventuell entstehenden Schäden wie durch einen Rohrbruch oder Wasseraustritt am/im Gebäude und dadurch entstehenden Schäden an z.B. Möbeln, Elektrogeräte, Bodenbelägen, Wänden, Fassaden usw. übernehmen wir keine Haftung. 5.3 Bei entstehenden Schäden, ist der Auftraggeber/Hauseigentümer für die Kosten und Behebung jener Schäden selbst verantwortlich inkl. aller zusätzlich dafür anfallenden Kosten (Mauerwerk öffnen, Stemarbeiten, Putzarbeiten, Leitungserneuerung bzw. Reparatur usw.). Für Schäden die im/am Haus, Inventar, Bodenbelägen Hausrat usw. entstanden sind, ist der Auftraggeber/Hauseigentümer selbst Verantwortlich  und muss auch hierfür die Kosten tragen. Die Firma Rohrservice Schade kann nicht für die Schäden am Rohrsystem, im/am Haus und für das Inventar haftend gemacht werden. 5.4 Rohr- und Kanalreinigungen werden nach der Technik der Geräte erbracht, ein Reinigungs- und Entstopfungserfolg kann jedoch aus Rohrablagerungen, Verstopfungsmaterialien und Rohrzustand nicht garantiert werden. Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig. 6. Aufgaben des Auftraggebers 6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass zu den vereinbarten Arbeitszeiten freier Zugang zum Arbeitsplatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über die in seinem Betrieb geltenden Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften zu unterrichten. 6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle erforderlichen Angaben mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Leckortung durchgeführt werden kann. Im Falle nicht korrekter oder unzureichender Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits. 7. Preise 7.1 Die Preise verstehen sich immer zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7.2 An die in unseren Angeboten genannten Preise halten wir uns sechs Wochen, falls nicht anders aufgeführt. Generell wird die Ortung einer Leckagestelle gemäß unserer gültigen Preisliste nach Pauschale und Stundensatz berechnet und ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Einsätze wie z.B. für Rohrreinigungen, Ortungen, Einzelmessungen werden mit Stundensätzen berechnet. Die erste Stunde wird immer voll berechnet. Jede weitere Stunde wird als volle Stunde verrechnet. Als Messstunde gelten die Gerätelaufzeiten einschließlich Auf- und Abbau der Geräte. Erfolgt der Auftrag ohne vorausgegangenes Angebot, so erkennt der Auftraggeber die Bestimmungen des jeweiligen Problemgrades sowie die daraus resultierende Bemessung des Preises nach dem Leistungs- und Berechnungsverzeichnis durch uns als verbindlich an. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so haben wir Anspruch auf besondere Vergütung. Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart oder aufgeführt, sofort ohne Abzug zahlbar nach Rechnungserhalt. Die An- und Abfahrt wird nach km Berechnet. Samstag, Sonn- und Feiertage werden gesondert mit Zuschlägen berechnet. 7.3 Leckageortung Sollten sich mehrere Leckstellen im Rohrsystem befinden und dadurch mehrmalige Anfahrten erforderlich sein, wird je Ortstermin abgerechnet. 7.4 Leitungsortung / Gebäudethermografie Kosten für Aufheizung / Beheizung an zu untersuchenden Anlagen und Gebäuden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Witterungs- und temperaturbedingte Verzögerungen, Wiederholungen, Wartezeiten etc. einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten werden nach unserer gültigen Preisliste verrechnet. Erforderliche Nebengeräte / Nebenleistungen wie z.B. Hebebühne / Absperrungen / Genehmigungen / Rohr-Kamera etc. sind nicht enthalten. 8. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist 94032 Passau. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand je nach Streitwert 94032 Passau bestimmt.
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